Im Vergleich mit anderen Gewerben ereignen sich auf Baustellen ungleich viele Unfälle und so kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit vergleichsweise schweren Verletzungen. 

Das macht Baustellen zu einem Sicherheitsrisiko:

  • Sicherheitseinrichtungen sind auf Baustellen oft noch nicht betriebsbereit
  • brandschutztechnische Einteilungen sind noch nicht fertiggestellt
  • hochwertige und empfindliche Bauteile lagern ungeschützt und sind für Unbefugte zugänglich sowie der Witterung ausgesetzt
  • die äußere Hülle des Gebäudes ist noch nicht geschlossen, ist also ebenfalls für Unbefugte frei zugänglich

 Die Folgen dieser Risiken sind vielfältig

Daraus ergeben sich vielfältige Gefahren: Baustelle sowie Materialien und Maschinen sind erhöhter Brandgefahr ausgesetzt, es kann zu Vandalismus und Diebstahl kommen, durch Niederschläge oder Hochwasser können Wasserschäden auftreten, Frost kann zu Gefährdungen führen. Um eine Baustelle zu sichern, bedarf es einer sorgsamen Analyse. Dabei muss die Größe der Baustelle hinsichtlich geographischer Ausdehnung, Materialien, Fahrzeugen, Werkzeugen und Personal bedacht werden. Außerdem müssen neben Jahreszeit und Witterung auch die zeitliche Komponente und die genaue Art der baulichen Maßnahmen in die Planung einbezogen werden. 

Aus der Analyse die richtigen Schlüsse ziehen

Vom benötigten Baumaterial über den Gerüstbau inklusive Sicherung durch Netze bis hin zu bereitstehenden Löschmitteln, Verbandsmaterialien und der zu berechnenden Personalstärke, hängt alles von den genannten Faktoren ab. Zum eigentlichen Fachpersonal für das Baugewerbe kommen Personen, die koordinieren, eventuell als Sicherungs- und Wachpersonal bereitstehen müssen, die Erste Hilfe leisten oder sich um Brandschutzmaßnahmen kümmern. Die Vorschriften zur Sicherheit auf Baustellen sind vielfältig. Entsprechende Broschüren können von den für die Erstellung der Vorschriften verantwortlichen Stellen eingefordert werden.

Vorbeugende Maßnahmen: Festgelegt in der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Einsehbar ist die Verordnung online auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darin festgelegt sind alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Sicherheit auf Baustellen und beim Arbeiten mit Druckluft. Die Regelungen reichen von der Sicherung des Geländes mit Absperrbändern und Markierungen über die Bereitstellung von Versorgungsräumen für Verletzte bis hin zu dem zur Verfügung stehenden medizinischen Material. Es gibt eine zweite Verordnung, die sich mit dem Aufbau von Baugerüsten beschäftigt: Je nach Höhe und Anzahl der einzelnen Etagen muss eine maximale Gesamthöhe beachtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie Netze, zusätzliche Stützen oder gar Sicherheitsgurte für das Personal sind höhenabhängig. Auch diese Verordnung kann online eingesehen werden, beispielsweise auf der Seite der Dekra.

Selbstgemacht: Was in Eigenregie tätig werdende Bauherren beachten müssen

Wer selbst bauen will, muss sich eingehend mit den Bauvorschriften auseinandersetzen. Erste Informationen gibt der Bebauungsplan, der normalerweise in den Gemeinden einsehbar ist. Entspricht das eigene Bauvorhaben dem Bebauungsplan, müssen die ersten Genehmigungen eingeholt werden. Bauvoranfrage, Bauantrag und Baugenehmigung sind die übliche Reihenfolge der zu stellenden Anträge. Sind die alle genehmigt, gilt für den Bauherren in Eigenregie grundsätzlich das Regelwerk, das auch für alle anderen Baustellen gilt: Personalstärken, Grundstückslage und -größe etc. sind ausschlaggebend für die Sicherheitsmaßnahmen. So versteht es sich beispielsweise von selbst, dass für den Bau eines genehmigungsfreien kleinen Gartenhäuschens weder die sanitären Anlagen für dreißig Mitarbeiter, noch ein Wach- und Schutzdienst benötigt werden. Wo kein Gerüst benötigt wird, werden auch keine Gerüstbauvorschriften greifen. Trotzdem muss auch eine kleine Baustelle hinreichend gesichert werden. 

Die Maschinen: Wind und Wetter sowie neugierige Kinder

Maschinen müssen nach Arbeitsende ausgeschaltet und sicher verwahrt werden. Schlüssel dürfen nicht frei zugänglich sein. Um aber auch bei unvorhersehbaren Wetterkapriolen auf der sicheren Seite zu sein, ist ein Unterstand für Fahrzeuge und technisches Gerät ratsam. Ist dieser abschließbar, wird auch Unbefugten der Zutritt verwehrt. 

 

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