Meschede. Die Suche nach einem geeigneten Bauplatz gestaltet sich für Bauwillige nicht immer einfach. Neben einzelnen Grundstücken in den Neubaugebieten gibt es zahlreiche unbebaute Areale in Wohngebieten. Ob ein Grundstück tatsächlich auf dem Markt angeboten wird, können Interessierte auf der Homepage der Kreis- und Hochschulstadt Meschede in der Baulandbörse herausfinden. Damit die Angaben aktuell und brauchbar sind, werden derzeit alle Eigentümerinnen und Eigentümer unbebauter Grundstück von der Stadtverwaltung angeschrieben und um Auskünfte gebeten.

Die Baulandbörse ist ein bereits seit 2009 bestehendes Verzeichnis von unbebauten Grundstücken für den Wohnungsbau. Eigentümer werden darin nicht genannt, auch keine Preise, wenn ein Areal tatsächlich am Markt verfügbar ist. Interessiert sich jemand für eines der gekennzeichneten Grundstücke, informiert die Stadtverwaltung die Eigentümer über das Kaufinteresse. Es liegt dann an den Eigentümern, ob es zu einer Kontaktaufnahme mit den Kaufinteressenten kommt oder nicht.

Die Baulandbörse wird auf der Internetseite der Kreis- und Hochschulstadt Meschede www.meschede.de und durch Aushang beim Fachbereich Planung und Bauordnung, Sophienweg 3, veröffentlicht. Die Teilnahme an der Baulandbörse ist freiwillig und verursacht für die Eigentümer keine Kosten. Ein Widerruf ist jederzeit formlos mo?glich.

Für die Entwicklung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist der Erfolg der Baulandbörse von besonderer Bedeutung, da sie mit diesem Projekt Vorreiter im Hochsauerlandkreis war. Ziel ist es, dem Bevölkerungsrückgang entgegen zu wirken und gerade jungen Familien die Möglichkeit zu geben, Bauland zu finden.

Im Jahr 2009 wurde schon einmal eine Abfrage der Baulücken unternommen. Um die Aktualität der Internetseite zu gewährleisten, ist es an der Zeit, eine erneute Abfrage zu starten. Daher werden alle Eigentümer unbebauter Bauplätze gebeten, ein mitgeschicktes Formular auszufüllen und mitzuteilen, ob sie von der Baulandbörse Gebrauch machen wollen und Interesse haben, ihr Grundstück oder bebaubare Teile ihres Grundstückes in nächster Zeit zu veräußern. Das Antwortschreiben sollte in jedem Falle an die Kreis- und Hochschulstadt Meschede zurückgeschickt werden, auch um nicht zur Verfügung stehende Grundstücke aus der Baulandbörse herauszunehmen. 

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