„Die Förderung für Heizungstechnik hat sich zum Jahreswechsel grundsätzlich geändert – sehr zum Positiven! Es sind Zuschüsse von bis zu 45% der gesamten Kosten möglich. Da sind bei einem Einfamilienhaus schnell mal Einsparungen von 10.000-15.000 Euro drin. Damit sich die Leute im Fördermitteldschungel nicht verlaufen, beraten und helfen wir gerne“, verspricht Carsten Peters der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. 

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JEDES HAUS IST ANDERS 

Carsten Peters nimmt jedes Detail unter die Lupe. Die Heizungsanlage. Die Rohe des Heizsystems. Die Fassade des Gebäudes. Alles, was im Haus für Energie sorgt oder sie an anderer Stelle leichtsinnig ‚verpulvert‘, wird begutachtet. Der Energieberater beschäftigt sich mit allem, was mit der Energieeffizienz eines Hauses zu tun hat. „Ich muss herausfinden, wie hoch der Energieverbrauch ist und was die neue Heizungsanlage können muss. Dazu muss ich beispielsweise auch den Dämmstandard des Gebäudes kennen. Jedes Haus ist anders, jeder Kunde hat individuelle Anforderungen“, erklärt Carsten Peters.

BIS ZU 45% FÖRDERUNG 

Im Hause von Familie Kleine in Ostwig ist die Heizungsanlage aus dem Jahre 2003. „Ich habe alle Förderpakete, die es gibt, im Kopf und den geschulten Blick für die Stellen im Haus, an denen Energie verschwendet wird. Zusätzlich gibt es viele Richtlinien und Abläufe, an die man sich bei der Antragstellung halten muss. Wenn Familie Kleine von ihrer Ölheizung auf eine hundertprozentig erneuerbare Energie umrüstet, kann das mit 45 Prozent bezuschusst werden. Das betrifft nicht nur die neue Heizungsanlage, sondern alle Optimierungsmaßnahmen, die mit dem Umrüsten zusammenhängen“, sagt der Diplom-Ingenieur aus Arnsberg. Zum Beispiel können die Kosten von neuen Heizkörpern, der Dämmung der Rohre oder erforderliche Umbauten im Heizraum fast zur Hälfte übernommen werden. Erfolgt zeitgleich ein Wechsel von Heizkörpern auf eine Fußbodenheizung, können sämtliche zugehörige Kosten inklusive des neuen Bodenbelags in die förderfähigen Kosten einfließen.

Energieberater Carsten Peters (re) berät den Ostwiger Hausbesitzer Erwin Kleine über die Fördermöglichkeiten beim Austausch der alten Ölheizung. Foto: BauLokal/Inga Bremenkamp

Aber Vorsicht: Bei Heizungsanlagen die älter als 30 Jahre sind, kann eine gesetzliche Austauschpflicht bestehen. In diesem Fall ist keine Förderung möglich. Ob eine Austauschpflicht besteht oder in kürze Eintritt lässt sich beim Schornsteinfeger erfragen. Besonders beim Kauf von Immobilien sollte dieses Detail beachtet werden! Gute Nachrichten gibt’s übrigens auch für die jüngeren ‚Hüpfer‘ unter den Heizkesseln. Für die, die seit mindesten zwei Jahren in Betrieb sind, ist eine Förderung für die Nachrüstung einer solarthermischen Anlage oder eines Holzpelletofens mit Wassertasche möglich. 

ACHTUNG, DIE CO2-STEUER KOMMT! 

Zum jetzigen Zeitpunkt heizen noch 28% der in Deutschland installierten Heizgeräte mit Öl. „Mal abgesehen von der Klimabelastung ist von Ölheizungen eindeutig abzuraten. Ab 2021 kommt die Co2-Steuer, womit das Heizen mit Öl richtig teuer wird. Zusätzlich dazu liegt das neue Gebäudeenergiegesetz aktuell im Bundesrat und wird vermutlich auch so wie es dort vorliegt verabschiedet. Damit ist das Einbauen einer Ölheizung ab 2026 gar nicht mehr erlaubt. Noch dazu gibt es schon jetzt keine einzige Förderung mehr für Ölheizungen, was das Heizen mit einem Ölkessel sehr unattraktiv macht“, weiß Carsten Peters von der Beratungsstelle in Arnsberg.  

Förderübersicht 2020

FRÜHZEITIG GEDANKEN MACHEN 

Heizungsanlagen feiern ihren zwanzigsten Geburtstag oft nicht mehr richtig gesund. „Heizgeräte sind nach 20 Jahren störanfälliger und nicht mehr effizient. Ein Austausch wird häufig erforderlich. Gedanken sollte man sich aber schon im Vorfeld machen, sobald die Heizung circa 18 Jahre alt ist. Wenn sie während der Heizperiode kaputtgeht und man zum schnellen Handeln gezwungen ist gehen Förderpakete häufig flöten, was natürlich ärgerlich ist“, sagt Carsten Peters, der seine Kunden am liebsten vor Ort, aber auch telefonisch, in der Verbraucherzentrale Arnsberg oder in Form einer Onlineberatung unterstützt. „Bei den Anträgen der Fördermittel gelten bestimmte Regeln. Der Förderantrag muss zum Beispiel vor der Beauftragung des Heizungsinstallateurs gestellt sein. Bei einer zusätzlichen Landesförderung muss sogar der Zuwendungsbescheid vor der Beauftragung vorliegen. Auf dem Weg zur Förderung gibt es noch weitere Dinge zu beachten, wobei wir gut und gerne helfen können“, führt der 50-Jährige fort.

VIELE HEIZMÖGLICHKEITEN

Die Möglichkeiten des Heizens sind groß. Grundsätzlich steht – meist im Keller – ein Niedertemperaturkessel, der Öl oder Gas verbrennt. Wird der alte Kessel gegen ein modernes Brennwertgerät ausgetauscht und koppelt man dieses mit erneuerbaren Energien wie zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Solarthermischen Anlage auf dem Dach sieht’s gut aus, mit einem staatlichen Zuschuss – vorausgesetzt der Antrag wird zum richtigen Zeitpunkt gestellt und das Brennwertgerät wird nicht mit Öl betrieben.

Hilfreiche Links:

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Verbraucherzentrale Arnsberg Energieberatung

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