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27.02.09 13:24

Änderungen im KWK-Gesetz

Besitzer von Mini-Blockheizkraftwerken profitieren

rbr. Seit Jahresbeginn gilt das novellierte „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)“. Ziel ist, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung in Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln und damit zur Minderung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen beizutragen.

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rbr. Sinkende Investitionskosten durch staatliche Förderungen überzeugen immer mehr Hausbesitzer, in energieeffiziente Mini-Blockheizkraftwerke zu investieren. Foto: SenerTec

Besonders für Eigentümer von Mini-Blockheizkraftwerken bringt die Gesetzesänderung entscheidende Verbesserungen:  Durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugter Strom, der im Objekt selbst verbraucht wird, muss ab sofort auch mit dem gesetzlich festgelegten KWK-Zuschlag vom Netzbetreiber vergütet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Zähler, der den gesamten KWK-Strom zählt – und nicht wie bisher nur den eingespeisten Strom.

Wichtig ist, dass der Montageort mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt und die Installation durch einen zugelassenen Elektriker durchgeführt wird. Auch die Versorgung von Mietern direkt aus dem zukunftsorientierten Kleinkraftwerk wie dem Dachs von SenerTec wird einfacher. Der Gesetzgeber möchte dadurch einen deutlich höheren Einsatz von KWK im Mehrfamilienhaus-Bereich erreichen.

Weitere Pluspunkte für den Geldbeutel bietet das neue KWK-Gesetz  bei der Anschaffung einer Zweitanlage: Diese wird nun als Einzelanlage betrachtet, mit einem separaten Stromzähler ausgestattet und unabhängig gefördert.

Weitere Informationen zu Mini-Blockheizkraftwerken wie der Dachs Heiz-Kraft-Anlage unter www.senertec.de .