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Feuchtigkeitsschäden können dramatische Folgen für Gebäude und deren Bewohner haben: „Ob Schimmel- oder Schwammpilze, für den Hausbesitzer sind die Konsequenzen meistens gravierend. Während wir bei Schimmelbefall die Gesundheitsrisiken für die Men­schen im Auge haben, steht bei der Diagnose ‚Haus­schwamm’ die akute Ge­fährdung der Bausubstanz im Vorder­grund“, berichtet Dr. Martin Pitschke, Leiter des DomoLytik-Insti­tuts, aus der täglichen Praxis der Innen­raum- und Gebäu­deanalytik. „Da holzzerstörende Pilze wie Haus­schwamm (so sagt es ja bereits der Name) die Holz­substanz bis in die Tiefe abbauen, können sie die statische Standsicher­heit eines Gebäudes massiv beein­trächtigen – und das schon in­nerhalb kurzer Zeit. Schim­melpilze sind hingegen unter diesem Gesichtspunkt eher harmlos, da sie nur ober­fläch­lich auf den befallenen Mate­rialien wachsen.“

Bei Verdacht ist schnelles Handeln ein Muss

Vor allem in älteren Bauten mit tragender Holzkonstruktion hat das längere Einwirken von Feuchtigkeit oft fatale Aus­wirkungen. Echter Hausschwamm etwa macht eine auf­wändige Sanierung unausweichlich. Denn der Bau­holzpilz entzieht dem Holz die Zellulose, lässt es brü­chig werden und führt letztlich zu akuter Einsturzgefahr. Das Tückische daran ist," so der Experte, „dass sich, lange bevor der Laie etwas erkennt, die innere Zerstörung des Holzes im fort­geschritte­nen Stadium befinden kann.“ Wichtig ist daher, frühzeitig einen Fachmann zu Rate zu ziehen, empfiehlt Dr. Pitschke. „War­tet man da zu lange, potenziert sich das Risiko.“ Überdies können Geschädigte nur durch frühes Eingreifen noch versuchen hohe Sanie­rungskosten zu vermeiden. 

Gegen Hausschwammbefall hilft nur die Radikalkur

Trotz der sehr unterschiedlichen Schadensszenarien gibt es für Schimmel und holzzerstörenden Pilze den einen Hauptauslöser: Feuchtigkeit. „Und hier müssen alle prä­ventiven Maß­nahmen greifen“, betont der Do­moLytik-Institutsleiter. „Ist aber erst einmal das Kind in den Brun­nen gefallen, lässt sich eine Sanierung – auch nach der Behe­bung des Wasserschadens – nicht mehr vermeiden.“ Wenn der Feuchtig­keitsgehalt von befallenem Holz sinkt, gehen die holzzerstö­renden Pilze in eine Trocken­starre über. Durch eine er­neute Feuchtigkeitszufuhr kön­nen sie wieder explosionsartig wachsen. Pilzbefallenes Holz muss deshalb grundsätzlich entfernt werden, wie es die maß­gebliche DIN 68800 vorschreibt. Zudem bietet einzig eine chemische Holzschutzbehandlung des verblei­benden und des neu einzusetzenden Holzes ausrei­chend Sicherheit vor einem Neubefall. Hierfür sollten in der Regel umwelt- und gesundheitsverträgliche Borsalze zum Einsatz kom­men.

Hintergrund: Vielfalt der holzzerstörenden Pilze

Zu den Bauholzpilzen ge­hören Por­linge, Blättlinge sowie Hausschwamm, Keller­schwamm und Porenschwamm. In Mitteleuropa sind insgesamt etwa 60 verschiedene Arten in Ge­bäuden anzutreffen. Den größten Schaden richtet dabei der Echte Hausschwamm an, der auch im Einzelfall die umfang­reichsten Sanie­rungsmaßnahmen nach sich zieht. Des­wegen sind in einzelnen Bundesländern der Schwamm­befall und die erfolgreiche Bekämpfung der Bauaufsichts­behörde anzu­zeigen.

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